Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen RVC Gilching (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
a. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
b. Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
c. Hinweise
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
d. Helmpflicht
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.
e. Weitere Ausrüstung der Reiter
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
f. Auskunftspflicht
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
3.) Buchung und Absage von Reitstunden
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, nachgeholt werden.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
BEITRAGSORDNUNG
1. JAHRES- UND EINMALBEITRÄGE
1.1 Eintrittsbeitrag Verein 50,- €
1.2 Jahresbeiträge
Kinder/Jugendliche Reiter und Voltigierer (unter 18) 120,- €
Erwachsene Reiter und Voltigierer (über 18) 170,- €
Übungsleiter/passive Mitglieder 50,- €
Der Jahresbeitrag ist bei Eintritt sofort fällig, gestaffelt nach dem Eintrittsdatum:
bis 18 ab 18
Eintritt 01.01.-31.03. 120,- € 170,00 €
Eintritt 01.04.-30.06. 90,- € 127,50 €
Eintritt 01.07.-30.09. 60,- € 85,00 €
Eintritt ab 01.10. 30,- € 42,50 €
Ab dem Folgejahr ist der volle Jahresbeitrag zum 01.01. fällig.
In diesen Beiträgen sind die Zusatzunfallversicherung beim Agrippina-Konzern und die Mitgliedsbeiträge an den BLSV sowie den Verband der Reit- und Fahrvereine Oberbayern enthalten.
Beim Austritt aus dem Verein kann kein Jahresbeitrag, auch nicht anteilig, zurückerstattet
werden.
1.3 Eintritt Turniergruppe (alle Klassen)
Eintrittsgebühr (einmalig) 100,- €
2. MONATSBEITRÄGE
Die Monatsbeiträge sind per Dauerauftrag jeweils zum 1. des Monats im Voraus zur Zahlung fällig.
2.1 Voltigieren
Breitensportgruppen 65,- €
Fördergruppe Breitensport 70,- €
Turniergruppen:
A-Gruppen 80,- €
L-Gruppen 115,- €
M/Junior-Gruppen 120,- €
S-Gruppen 135,-€
Mehrfachvoltigierer (2 Gruppen / 1 Gruppe + EV) 50,- € pro zusätzlichen Voltigierplatz
2.2 Reiten
Reiten einmal pro Woche (im Gruppenunterricht mit Privat- oder Schulpferd) 110,- €
Reitbeteiligung (einmal pro Woche ohne Unterricht) 75,-€
Pro Quartal können nur 4 Nachreitstunden in das nächste Quartal übernommen werden. Sämtliche Nachreitstunden verfallen mit dem Ende der Mitgliedschaft.
3. PROBESTUNDEN
Voltigieren Probestunde 20,- €
Reiten Probereitstunde 35,- €
4. VOLTIGIEREN TURNIERGRUPPEN-BEITRÄGE
Jedes Mitglied einer Turniergruppe zahlt zu dem regulären Vereins-Jahresbeitrag noch einen jährlichen Turniergruppen-Grundbeitrag. Der Turniergruppen-Grundbeitrag deckt die laufenden Kosten (wie z.B. Versicherungen und Reparaturen der Hänger, Trikots, Fortschreibungen der Pferde und Longenführer, Turnierequipment usw.).
Der Turniergruppen-Grundbeitrag ist jeweils zum 01. Januar im Voraus fällig.
Turniergruppen-Grundbeitrag 53,- €
Mehrfachvoltigierer zusätzlich 33,- €
Jedes Turnier wird für die Teilnehmer wie folgt zusätzlich abgerechnet:
Die Abrechnung der einzelnen Turniere erfoglt je Gruppe/Teilnehmer nach den tatsächlich angefallenen Kosten ( Nenngeld, Startgeld, Boxengeld, Transportkosten Pferd, etc.).
Ab deutsche Meisterschaft und gleichwertig (DVP M und L), überregionale Sichtungen und für Kaderlehrgänge wird ein Pauschalbetrag pro Gruppe von 200,00€ und pro EV 100,00€ zur Zahlung fällig.
Die Rückerstattung durch den Haupttrainer der jeweiligen Teilnehmer hat nach Bekanntgabe der Kosten durch die Verwaltung innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen.
Die Kosten für Bayern- und Oberbayern-Kaderlehrgänge inkl. Transportkosten für das Pferd werden vom Verein übernommen. Die Unterbringung und Verpflegung sämtlicher Teilnehmer wird nicht vom Verein übernommen.
5. REITEN
Zusatzreitstunde 35,- €
Ausreiten 1 Std. = 1 Reitstunde
Ausreiten 2 Std. = 2 Reitstunden
6. ERMÄSSIGUNG
Bei monatlichen Beiträgen einer Familie über 140,- Euro wird eine Ermäßigung in Höhe von 15% auf die monatlichen Beiträge für Jugendliche unter 18 Jahren gegeben.
7. SPENDEN
Spenden an den Verein können überwiesen werden oder direkt bar gegen Spendenquittung beim Vorstand abgegeben werden.
8. ARBEITSDIENST
Von den Mitgliedern der Reitabteilung und den Turniergruppen-Voltigierern (oder deren Eltern) müssen pro Jahr 5 Arbeitsstunden verrichtet werden. Für nicht geleistete Arbeitsstunden sind 25,- € / Stunde zur Zahlung an den RVC Gilching fällig. Die Zahlung der nicht geleisteten Arbeitsstunden ist jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres per Überweisung fällig. Beim Austritt aus dem Verein unter dem Jahr ist die Zahlung der nicht geleisteten Arbeitsstunden jeweils zum Ende der Mitgliedschaft per Überweisung fällig.
9. BEITRAGSRÜCKSTANDE
Ist ein Beitrag 60 Tage nach seiner Fälligkeit nicht beim RVC Gilching e.V. eingegangen, kann das Mitglied nicht mehr am Reit- und Voltigierunterricht teilnehmen, bis alle fälligen Beiträge beglichen sind.
10. KÜNDIGUNGSFRISTEN
Die Kündigungsfristen für die Mitgliedschaft und für einen Reit- oder Voltigierplatz ohne Kündigung der Mitgliedschaft sind jeweils sechs Wochen zum Quartalsende.
Die Kündigung ist per Brief an:
RVC Gilching
Fischerstr. 40
82266 Inning a. A.
oder per E-Mail an verwaltung@rvc-gilching.de möglich.
Vereinskonto:
Raiffeisenbank Nordkreis LL, 86492 Egling/Paar
BLZ: 70169351 Konto-Nr. 21474
IBAN: DE06 7016 9351 0000 0214 74
BIC: GENODEF1ELB